Der Rechtskraftvermerk befindet sich entweder auf der ersten oder auf der letzten Seite des Beschlusses/Urteils. Der Text lautet in der Regel wie folgt: "Das Urteil ist rechtskräftig seit (Datum)" oder bei neueren Entscheidungen: "Der Beschluss ist rechtskräftig seit (Datum)".
Das oben abgebildete Beispiel zeigt einen Rechtskraftvermerk, der mit einem Stempel auf die erste Seite eines Urteils angebracht wurde. Je nach Gericht gibt es auch Rechtskraftvermerke, die mit Schreibmaschine oder PC-Drucker auf die Entscheidungen geschrieben werden.